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ZWF 2, März 2018, Seite 89

Untreue; Vermögensschaden; Spekulationsgeschäft

ZWF 2018/13

§ 153 StGB

; RIS-Justiz RS0131816

Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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