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ZWF 2, März 2018, Seite 89

Verfall; Schuldprinzip

ZWF 2018/8

§ 20 StGB

OLG Linz , 9 Bs 277/17z; RIS-Justiz RL0000184

Ein nach § 20 Abs 1 StGB für verfallen erklärter Vermögenswert wirkt nicht strafmildernd, weil der Verfall nach der Intention des Gesetzgebers keine Strafe, sondern eine besondere Sanktion des Strafrechts darstellt, deren Anordnung daher schuldunabhängig ist (vgl Fuchs/Tipold in Höpfel/Ratz, WK StGB2, § 20 Rz 25 mwH). Durch den Verfall wird unter Berücksichtigung des Schuldprinzips kein auf das Verhalten des Angeklagten zurückführbares Schuldelement vermindert.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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