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Begrenzung der Abgeltungswirkung der Einmalzahlung mit dem relevanten Kapital
ZWF 2018/23
Eine nach dem DBA Schweiz (Gleiches gilt aber aufgrund der identen Regelung für das DBA Liechtenstein) für die Vergangenheit geleistete Einmalzahlung bewirkt nicht automatisch vollständige Abgeltungs- und Amnestiewirkung für Abgaben und Abgabenverkürzungen.
Das BFG kam – so wie auch schon das Finanzamt – zum Ergebnis, dass nur dann sämtliche Steueransprüche mit der Einmalzahlung abgegolten sind, wenn die Summe sämtlicher Eingänge dem für die Abgeltungssteuer relevanten Kapital entspricht. Ist das relevante Kapital hingegen geringer als die Summe der Eingänge, bleibt die Differenz weiter steuerpflichtig. In diesem Fall wurde die geleistete Einmalzahlung nur auf die tatsächlich angefallene Steuer angerechnet.