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Sicherstellung; Widerspruch; betroffene Person
ZWF 2018/3
; RIS-Justiz RS0131838
Andere als von der Sicherstellung betroffene Personen sind zu einem Widerspruch iSd § 112 StPO nicht legitimiert. Von der Sicherstellung betroffen ist jene Person, die die sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger in ihrer Verfügungsmacht hat.