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ZWF 2, März 2018, Seite 88

Sicherstellung; Widerspruch; betroffene Person

ZWF 2018/3

§ 112 StPO

; RIS-Justiz RS0131838

Andere als von der Sicherstellung betroffene Personen sind zu einem Widerspruch iSd § 112 StPO nicht legitimiert. Von der Sicherstellung betroffen ist jene Person, die die sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger in ihrer Verfügungsmacht hat.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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