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ZWF 2, März 2018, Seite 91

Haftgrund; Tatbegehungsgefahr

ZWF Redaktion

§ 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO

Nimmervoll, Zum Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gem § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO, JSt 2018, 5

Der Autor behandelt den in der Praxis uneinheitlich gehandhabten Haftgrund der Tatbegehungsgefahr. Konkret beschäftigt er sich mit der Frage, was der Begriff der „nunmehr angelasteten wiederholten Handlungen“ aussagen soll. Nimmervoll interpretiert den Begriff dahingehend, dass darunter der dringende Verdacht der zumindest zweifachen Begehung rechtsguteinschlägiger Straftaten, von denen entweder eine oder diese insgesamt (§ 29 StGB) eine mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohte strafbare Handlung verwirklichen müssen, fällt. Dies muss auch dann gelten, wenn diese Handlungen nicht Gegenstand ein und desselben Verfahrens sind, solange sich der Antrag der Staatsanwaltschaft auch auf diesen dringenden Tatverdacht bezieht.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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