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ZWF 2, März 2018, Seite 90

Schöffengericht; Besetzung; Subsumtionseinstellung

ZWF Redaktion

§§ 32 Abs 1a, 210 ff, 258 ff StPO

Stricker, Aktuelle Probleme im Strafprozess: Subsumtionseinstellung und große Besetzung des Schöffengerichts, ÖJZ 2017, 1058

Bei einer Subsumtionseinstellung wird das Verfahren einer Tat mit Blick auf eine strafbare Handlung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, wobei zugleich die Tat unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt – einer anderen strafbaren Handlung – anklagt wird. Diese Einstellung ist von einer sog „Teileinstellung“, also einer Einstellung, bei der ein Teil einer Tat eingestellt und ein anderer Teil einer Tat angeklagt wird, zu unterscheiden. Zudem beschäftigt sich der Beitrag mit der Entscheidung über die Besetzung und Geltendmachung eines Besetzungsmangels des Schöffengerichts.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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