StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 34 Besondere Milderungsgründe
Schrifttum
Eder-Rieder, Die freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen (1985) 79 ff; Koller, Der Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 1 vor dem Hintergrund des Schuldbegriffs des StGB, JSt 2019, 17; Schroll, Überlange Verfahrensdauer in Wirtschaftsstrafsachen und Belastung der Justiz, in Marko/Schleifer (Hrsg), Uni Graz 8. Fakultätstag der rechtswissenschaftlichen Fakultät (2012) 194; Weigend, Langer Prozess - kurze Strafe? FS Schmoller (2024) 301. Im Übrigen s bei § 32.
Übersicht der Kommentierung
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I. Demonstrative Aufzählung der Milderungsgründe
1
§ 34 zählt beispielsweise besondere Milderungsgründe auf, die zT persönliche Eigenschaften des Täters (Z 1 und 2, 19), zT Umstände bei Begehung der Tat (Z 3 bis 13) oder nach der Tat (Z 2 14 bis 18) betreffen (vgl auch Riffel, WK2 § 34 Rz 1). Zusätzlich ist mit der Verfahrensdauer ein Milderungsgrund vorliegend, der in diese Einteilung nicht passt.
2
Zu Abs 1 Z 1: Mildernd sind a) das Alter des Täters zur Tatzeit zwar über 18, aber unter 21 Jahre, b) die sog verminderte Zurechnungsfähigkeit und c) die sehr vernachlässigte Erziehung.
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Mit dem A...