Suchen Kontrast Hilfe
StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 153d Betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

Alexander Zierl

Schrifttum

S bei § 153c.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Äußere Tatseite
A.
Tathandlungen/Täterkreis
3- 6
B.
Sozialversicherungsbeiträge, Anmeldung zur Sozialversicherung
7- 10
C.
Zuschläge nach dem BUAG, Meldung zur BUAK
11- 13
III.
Innere Tatseite
IV.
Nicht vollständige Leistung als objektive Bedingung der Strafbarkeit
V.
§ 153d Abs 3
VI.
Strafe
VII.
Tätige Reue
20, 21
VIII.
Abgrenzungsfragen, Konkurrenz
23- 29

I. Allgemeines

1

Durch das Sozialbetrugsgesetz (BGBl I 2004/152) wurde das StGB um den Tatbestand „Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz“ (§ 153d) erweitert. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass oftmals nicht feststellbar war, wer die Anmeldung konkret vorgenommen hat. Zudem erwies sich die Berechnung der strafrechtlich relevanten Rückstände als problematisch (EBRV 689 BlgNR 25. GP 24). Im Rahmen des StRÄG 2015 (BGBl I 2015/112) kam es - mit dem Ziel, Scheinanmeldungen effizienter entgegenzuwirken (EBRV 689 BlgNR 25. GP 2) - zur Umgestaltung des § 153d in einen „Scheinfirmenparagraphen“ (EBRV 689 BlgNR 25. GP 24).

2

Unter Berücksichtigung der...

Daten werden geladen...