Suchen Kontrast Hilfe
StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 152 Kreditschädigung

Margarethe Flora

Schrifttum

Berka, Unternehmensschädigende Kritik und Freiheit der Meinungsäußerung, wbl 1997, 265; Pillichshammer, Kreditschädigung gem § 152 StGB, in Glaser (Hrsg), Handbuch Vermögensdelikte §§ 125-168g StGB (2023), 503; Schönherr, Kreditschädigende Tatsachenbehauptungen, ÖBl 1975, 77; Zeiler, Persönlichkeitsschutz (1998).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2, 3
III.
Äußere Tatseite
4- 5b
IV.
Innere Tatseite
6, 6a
V.
Rechtfertigung
7
VI.
Strafe
8
VII.
Verfolgungsvoraussetzung; Abgrenzung
9
VIII.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

§ 152 ist an die Stelle des früheren Art V StGNov 1929 getreten. Strafbar ist - entgegen der RV 1971 - nur die vorsätzliche Kreditschädigung. Geschützt wird das Vermögen (Hinterhofer, SbgK § 152 Rz 4).

II. Tatobjekt

2

Objekt ist „ein anderer“; darunter fallen sowohl physische als auch juristische Personen. Es muss sich nicht um einen Unternehmer handeln; auch ist es nicht erforderlich, dass er zur Tatzeit einem Erwerb nachgeht (Hinterhofer, SbgK § 152 Rz 15; Kirchbacher/Sadoghi, WK2 § 152 Rz 1).

3

Geschützt werden

1.

der Kredit, das ist das Vertrauen, das jemand hinsichtlich der Erfüllung seiner vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten (Bonität) genießt;

2.

der Erwerb, wor...

Daten werden geladen...