StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 148 Gewerbsmäßiger Betrug
Schrifttum
Glaser, Betrug und Erschleichung einer Leistung (§§ 146 - 148, 149-150), in Glaser (Hrsg), Handbuch Vermögensdelikte §§ 125-168g StGB (2023), 432; Schwaighofer, Fragen zur neuen Gewerbsmäßigkeit - was sind „solche“ Taten? JSt 2016, 323. S auch bei § 146; Walser, Kernfragen der Gewerbsmäßigkeit, ÖJZ 2017, 404.
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
Die Qualifikation des § 148 trifft den gewerbsmäßigen Betrüger. Seit dem StRÄG 2015 sind die Voraussetzungen für die Gewerbsmäßigkeit enger gefasst. S dazu § 70; s auch Rz 4.
2
Der Täter hat die Absicht (vgl SSt 2008/29 = EvBl 2008/146 = AnwBl 2009, 9), sich durch die wiederkehrende Begehung von Betrügereien längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen (§ 70 Abs 3) zu verschaffen (§ 70 Rz 4). Will sich der Täter eine dauernde Einnahmequelle durch nur eine Tat verschaffen, dann liegt diese Absicht nicht vor (monatliche Auszahlung einer Invaliditätspension: 13 Os 65/19m). Die Absicht muss sich auf die wiederkehrende Begehung und nicht auf eine wiederkehrende Leistung beziehen (11 Os 166/19z). Wird von vornherein ein betragsmäßig begrenzter...