StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 33 Besondere Erschwerungsgründe
Schrifttum
S bei § 32. Bauer-Raschhofer, Die Strafbemessung nach dem Gewaltschutzgesetz 2019, ÖJZ 2023, 965; Bernt, Die neuen § 33 Abs 3 und § 165 StGB dargestellt und analysiert, ÖJZ 2021, 554; I. Haider, Zur Erfassung und Verfolgung von Hate Crimes in Österreich, JSt 2020, 398; Tipold, Hass im Netz und neue Geldwäscherei, JSt 2020, 445; Tipold, Das Terror-Bekämpfungs-Gesetz - der Ministerialentwurf, JSt 2021, 105; Tipold, Terrorbekämpfung und Maßnahmenreform 2021, JSt 2021, 349
Übersicht der Kommentierung
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I. | Beispielhafte Aufzählung von besonderen Erschwerungsgründen | ||
A. | Zu Abs 1 Z 1 | ||
B. | Zu Abs 1 Z 2 | ||
C. | Zu Abs 1 Z 3 und 4 | ||
D. | Zu Abs 1 Z 5 und 5a | ||
E. | Zu Abs 1 Z 6 | ||
F. | Zu Abs 1 Z 7 | ||
G. | Zu Abs 1 Z 8 | ||
H. | Zu Abs 2 | ||
II. | Weitere Erschwerungsgründe | ||
I. Beispielhafte Aufzählung von besonderen Erschwerungsgründen
1
§ 33 enthält eine beispielhafte Aufzählung von besonderen Erschwerungsgründen.
A. Zu Abs 1 Z 1
2
Erschwerend sind a) die Wiederholung von strafbaren Handlungen derselben Art, b) das Zusammentreffen von strafbaren Handlungen verschiedener Art und c) die Fortsetzung einer strafbaren Handlung durch längere Zeit. In Betracht kommen nur Straftaten, die Gegenstand dess...