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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger) (5. Auflage)

Vorbemerkungen zu den §§ 274-287

1

Im 20. Abschnitt des Besonderen Teils sind jene Strafbestimmungen zusammengefasst, die unmittelbar dem Schutz des öffentlichen Friedens und der Bekämpfung des Terrors im Inneren dienen. Es geht um die Aufrechterhaltung und Sicherung des inneren Friedens, worunter im Kern ein Zustand zu verstehen ist, „in dem das Gemeinschaftsleben im Staat in einer Atmosphäre allgemeiner Rechtssicherheit frei von gegenwärtigen oder drohenden gewalttätigen kollektiven Auseinandersetzungen, verbreiteten aggressiven Emotionen und sonstigen latenten Gefahren für das einträchtige Mit- und Nebeneinander der Menschen verläuft“ (Plöchl, WK2 Vor §§ 274-287 Rz 6 aE).

2

Nicht alle Delikte dieses Abschnittes sind in gleicher Weise Friedensdelikte; es ist vielmehr zu unterscheiden:

1.

Friedensdelikte ieS: Tragender Strafgrund ist allein die Bewahrung des öffentlichen Friedens. Hiezu zählen insbes die Delikte nach §§ 274, 275, 278 bis 283 (Hinterhofer/Rosbaud, BT II7 Vor § 274 Rz 3; Plöchl, WK2 Vor §§ 274 - 287 Rz 4).

2.

Friedensdelikte iwS: Lediglich mittelbar ist auch die Sicherung des öffentlichen Friedens Strafgrund; im Vordergrund steht jedoch der Schutz anderer Rechtsgüter. Zu nennen ...

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