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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 241h Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels

Alexander Tipold

Schrifttum

S bei § 241a; Salimi, Die neue Richtlinie über unbare Zahlungsmittel und ihre Umsetzung in Österreich, in Lewisch, Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2022, 141; Stricker, Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels (§ 241h StGB) - Problematische Vorverlagerung der Strafbarkeit? JSt 2017, 104.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Tathandlung
3, 4
IV.
Vorsatz
5
V.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
6, 7
VI.
Tätige Reue
8, 9
VII.
Strafe
10, 11

I. Allgemeines

1

§ 241h wurde durch die Strafrechtsreform 2015 geschaffen, um Strafbarkeitslücken zu schließen (vgl Bericht der Arbeitsgruppe StGB 2015, III-104 BlgNR XXV. GP 43 f hinsichtlich fingierter E-Mails, aber auch für ein In-Augenschein-Nehmen der Daten des Zahlungsmittels; dem folgend EBRV 689 BlgNR XXV. GP 39 f). Abs 1 enthält ein Vorbereitungsdelikt, Abs 2 die wegen dieser Eigenschaft des Tatbestandes gebotene Reuebestimmung.

II. Tatobjekt

2

Tatobjekt sind Daten eines unbaren Zahlungsmittels (iSd § 74 Abs 1 Z 10; Schroll, WK2 § 241h Rz 4; zu Abgrenzungsschwierigkeiten wegen der Neudefinition des unbaren Zahlungsmittels Salimi, Jahrbuch (2022) 144 ff). Das sind all...

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