StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 188 Herabwürdigung religiöser Lehren
Schrifttum
Berka, Die Freiheit der Kunst (Art 17 a StGG) und ihre Grenzen im System der Grundrechte, JBl 1983, 281; Ermacora, Verfassungsnovelle 1981 und Staatsgrundgesetznovelle 1982, JBl 1982, 577; Gampl, Das „religiöse Gefühl“ als Schutzobjekt des Strafgesetzbuch-Entwurfs 1968, JBl 1971, 109; Hartl, Strafrecht und Religion. Gedanken zur Säkularisierung des österr Strafrechts, ÖJZ 1976, 426; Klecatsky, Religionsfreiheit und Religionsdelikte, ArchKirchR 1970, 34; Liebscher, „Religiöses Gefühl“ und Strafgesetz, JBl 1971, 114; Mandler, Probleme der Kunstfreiheitsgarantie des Art 17a StGG, JBl 1976, 21, 84; Mayerhofer, Die Freiheit der Kunst vor strafrechtlichen Eingriffen, ÖJZ 1984, 197; Mayerhofer, Die Freiheit der Kunst und die Schranken des Strafrechts. Eine Besprechung der zum Art 17 a StGG ergangenen strafgerichtlichen Entscheidungen, ÖJZ 1986, 577; Neisser, Die verfassungsrechtliche Garantie der Kunstfreiheit, ÖJZ 1983,1; Platzgummer, Herabwürdigung religiöser Lehren, Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst, JBl 1995, 137; Triffterer/Schmoller, Die Freiheit der Kunst und ihre Grenzen im Strafrecht, ÖJZ 1993, 547 und 573.
Übersicht der Kommentierung
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Mit dieser und der folgenden Bestimmung werden grob störende Beeinträchtigungen der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit (