StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
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§ 278b Terroristische Vereinigung
Schrifttum
Lehner, Neue Entwicklungen der Straftatbestände zur Terrorismusbekämpfung, FS Höpfel (2018), 175; Salimi, Gefährliche Gruppierungen als Sicherheitsbedrohung (2022); Schallmoser, Beteiligung an terroristischer Vereinigung im Ausland und inländische Gerichtsbarkeit, JBl 2017, 809; Wessely, Zu den neuen Terrorismustatbeständen im StGB, ÖJZ 2004, 827.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Äußere Tatseite | |
III. | Innere Tatseite | |
IV. | Konkurrenz | |
V. | Strafe | |
VI. | Im Ausland begangene Taten |
I. Allgemeines
1
Die Bestimmung wurde durch BGBl I 2002/134 eingefügt; mit dieser Bestimmung soll der Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt werden (Sadoghi, SbgK § 278b Rz 1 ff; Fabrizy/Michel-Kwapinski/Oshidari, StGB14 § 278b Rz 1; Plöchl, WK2 § 278b Rz 2; Salimi, Gefährliche Gruppierungen Rz 320 ff). Wie die §§ 277, 278 und 278a erfasst auch dieses Delikt Vorbereitungshandlungen, und zwar in Bezug auf die in § 278c genannten terroristischen Straftaten und die in § 278d genannte Terrorismusfinanzierung. Die Kataloge dieser Terrorismus betreffenden Delikte sind nicht miteinander abgestimmt, wie auch all diese Organisationsdelikte nicht miteinander abg...