StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
5. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 168f Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Schrifttum
Fischler, Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - eine gemeinsame Aufgabe von Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission, ÖJZ 1997, 52; Flörl, Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (2023); Glaser/Kert, Richtlinie zur Bekämpfung von EU-Betrug angenommen, ZWF 2017, 290; Holländer/Kert, Neue Tatbestände zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, ZWF 2020, 226; Kert, Der strafrechtliche Schutz der finanziellen Interessen der EU, ZWF 2019, 131; Staffler, Schutz der finanziellen Interessen der Union mittels Strafrecht, ZfRV 2018, 52; Tipold, Umsetzung von EU Vorgaben: Betrugsbekämpfung und die Richtlinien Jugendstrafverfahren und Prozesskostenhilfe - die Ministerialentwürfe, JSt 2019, 389.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | |||
II. | Äußere Tatseite | |||
A. | Tatobjekt | |||
1. | Mittel oder Vermögenswerte aus Europäischen Haushalten | |||
2. | Ausgaben in Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe | |||
B. | Tathandlung | |||
1. | Betrugsvariante | |||
2. | Missbräuchliche Verwendung | |||
3. | Vermögensschaden? | |||
III. | Innere Tatseite | |||
IV. | Strafe | |||
A. | Grundstrafdrohung | |||
Der Straftatbestand des § 168f (bis