Suchen Kontrast Hilfe
StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

5. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4581-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 162 Vollstreckungsvereitelung

Margarethe Flora

Schrifttum

Liebscher, Grundfragen des Wirtschaftsstrafrechts, JBl 1979, 225; Knötzl, Sanierung durch Exekutionsvereitelung, ecolex 1990, 673; McAllister, Gläubigerschutzdelikte (§§ 156-163), in Glaser (Hrsg), Handbuch Vermögensdelikte §§ 125-168g StGB (2023), 657.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3
A.
Tatobjekt
4- 6
B.
Begehungsformen
7, 8
C.
Vereitelung oder Schmälerung der Befriedigung des Gläubigers
9- 15
IV.
Innere Tatseite
V.
Vollendung - Versuch
VI.
Beteiligung mehrerer
VII.
Abgrenzung
19, 20
VIII.
Strafe
21- 24
IX.
Konkurrenz
25, 26
X.
Tätige Reue

I. Allgemeines

1

§ 162 schützt das Recht des Gläubigers auf Befriedigung seines Anspruchs gegen den Schuldner durch Zwangsvollstreckung (Einzelexekution). Während die Vorläuferbestimmung des § 1 ExVG (RGBl 1883/78) als Absichtsdelikt konzipiert war und nur auf eine dem Schuldner drohende oder bereits im Zuge befindliche Zwangsvollstreckung abgestellt hatte, ist § 162 ein Erfolgsdelikt, das neben der Vereitelung oder Schmälerung der Befriedigung des Gläubigers in einem schon anhängigen Exekutionsverfahren auch die Vereitelung oder Schmälerung der Gläubigerbefriedigung durch Zwangsvollstreckung überhaupt

Daten werden geladen...