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ASoK 3, März 2004, Seite 100

OGH: Mitbestimmung

Eine einzelne Parkeinrichtung eines Unternehmens, dessen Betriebszweck die Parkraumbewirtschaftung ist, ist kein Betrieb i. S. d. § 34 Abs. 1 ArbVG. - (§ 34 Abs. 1 ArbVG)

( 9 Ob A 79/03 p)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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