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OGH: Wochengeld
• 1. Eine Arbeitnehmerin, die nach Ablauf des individuellen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 3 MSchG ihre Beschäftigung wieder aufnimmt, erwirbt mit dem Beginn des generellen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MSchG einen neuerlichen Anspruch auf Wochengeld. Das Wochengeld ist diesfalls neu zu berechnen, wobei dieser neuerliche Beginn des Wochengeldanspruches als maßgebender Zeitpunkt für die Berechnung des Wochengeldes angesehen werden muss.
• 2. Bei der Bemessung der Höhe des Wochengeldes bleiben entsprechend § 162 Abs. 3 lit. b ASVG in der seit der 55. ASVG-Novelle geltenden Fassung die Zeiten eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes im 13-wöchigen bzw. 3-monatigen Bemessungszeitraum unberücksichtigt. - (§ 3 Abs. 1 u. 3 MSchG; § 162 Abs. 3 ASVG)
( 10 Ob S 395/02 i)