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ASoK 3, März 2004, Seite 104

OGH: Wochengeld

1. Eine Arbeitnehmerin, die nach Ablauf des individuellen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 3 MSchG ihre Beschäftigung wieder aufnimmt, erwirbt mit dem Beginn des generellen Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs. 1 MSchG einen neuerlichen Anspruch auf Wochengeld. Das Wochengeld ist diesfalls neu zu berechnen, wobei dieser neuerliche Beginn des Wochengeldanspruches als maßgebender Zeitpunkt für die Berechnung des Wochengeldes angesehen werden muss.

2. Bei der Bemessung der Höhe des Wochengeldes bleiben entsprechend § 162 Abs. 3 lit. b ASVG in der seit der 55. ASVG-Novelle geltenden Fassung die Zeiten eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes im 13-wöchigen bzw. 3-monatigen Bemessungszeitraum unberücksichtigt. - (§ 3 Abs. 1 u. 3 MSchG; § 162 Abs. 3 ASVG)

( 10 Ob S 395/02 i)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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