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Die Behandlung von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen nach Art. 16 DBA-Deutschland und DBA-Schweiz
• Die Behandlung von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen nach Art. 16 DBA-Deutschland und DBA-Schweiz
SWI 2/2004, 68 - 76: Artikel von Markus Christoph Stefaner.
Der Autor geht auf die Qualifikation der Einkünfte von Aufsichtsräten, aber auch von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen ein. Während bei Aufsichtsräten die Zuordnung unter den Art. 16 unumstritten ist, ist das für Geschäftsführer und AG-Vorstände nicht der Fall. Daher wurde im DBA-Deutschland ausdrücklich klargestellt, dass für Geschäftsführer und Vorstände ebenfalls das Regime des Art. 16 gelten soll. Im Verhältnis zur Schweiz wurde vereinbart, dass für Geschäftsführer und Vorstände - unabhängig von der Höhe der Beteiligung - die Verteilungsnormen für Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit zur Anwendung kommen sollen.