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ASoK 3, März 2004, Seite 099

OGH: Dienstzeugnis

Ein Arbeitnehmer im Bereich Luftfahrtsicherheit hat Anspruch auf die Ausstellung eines „Records" auf Grund der nach der Zivilluftfahrt-Luftgeräteverordnung 1995 verbindlichen Richtlinien JAR-145 und ACJ 145, bzw. bei Nichterhalt Anspruch auf Ausgleich des dadurch entstanden Nachteils. - (§§ 18, 39 AngG; § 1157 ABGB)

„Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die einen Ursprung in der Integration des Arbeitnehmers in den Einflussbereich des Arbeitgebers hat, wird grundsätzlich in § 1157 ABGB bzw. § 18 AngG geregelt. Sie soll u. a. auch einen Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers bewirken (Floretta/Spielbüchler/Strasser, Individualarbeitsrecht4, 332 f.; Schrammel in Tomandl/Schrammel, Arbeitsrecht II4, 171; Krejci in Rummel, ABGB3, § 1157 ABGB Rz. 4 m. w. N.). Aus diesem Persönlichkeitsschutz wird auch die Verpflichtung zur Förderung anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses abgeleitet (Krejci in Rummel, ABGB3, § 1157 ABGB Rz. 38). Die Fürsorgepflicht wirkt also auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort (8 Ob A 340/97 a = DRdA 1998/62 [Geist]; Pirker, Herausgabe von Arbeitspapieren, Rz. 1990/5, 105 [109]). Der Arbeitgeber hat daher die Interessen des Arbeitnehmers in gewissem Rahmen weiter zu berücksichtigen, wobei die kon...

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