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ASoK 3, März 2004, Seite 099

OGH: Abfertigung

Von einem ununterbrochen dauernden Dienstverhältnis i. S. d. § 23 Abs. 1 AngG kann nicht mehr gesprochen werden, wenn zwischen zwei aufeinander folgenden Dienstverträgen zwischen den Vertragsparteien ein Zeitraum von 25 Tagen liegt. - (§ 23 Abs. 1 AngG)

( 9 Ob A 21/03 h)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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