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Abfertigung bei Selbstkündigung unter Berufung auf einen Austrittsgrund
• Abfertigung bei Selbstkündigung unter Berufung auf einen Austrittsgrund (§ 82 a lit. a GewO 1859, § 26 Z 1 AngG)
www.lvaktuell.at, News vom 17. 2. 2004: 9 Ob A 85/03 w.
Der Arbeitnehmer, der ohne Hinweis auf seine gesundheitliche Beeinträchtigung gekündigt hat, kann sich auch noch in der Kündigungsfrist auf diesen Lösungsgrund berufen, sofern es dem Arbeitgeber innerhalb der verbleibenden Kündigungsfrist noch möglich wäre, dem Arbeitnehmer einen dem Arbeitsvertrag entsprechenden Ersatzarbeitsplatz anzubieten.