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ASoK 9, September 1997, Seite 279

Insolvenzentgeltsicherungsgesetz (IESG)-Novelle 1997

Johann Riegler

Die kurz vor der Sommerpause beschlossene Novelle zum IESG hat folgende Zielsetzungen:

• Erforderliche Adaptierung der Vorschriften über den Anspruch auf Insolvenzausfallgeld (IAG) an die Insolvenzrechtsreform 1997;

• Verhinderung von Mißbräuchen bzw. legaler Gestaltungsmöglichkeiten beim Bezug von IAG.

Wesentlicher Inhalt

• Nur noch Ausfallhaftung des Fonds für die während des Ausgleichsverfahrens anfallenden laufenden Entgelte ab dem auf die Ausgleichseröffnung fallenden Monatsersten;

• dieselbe Ausfallhaftung im Konkurs ab dem Zeitpunkt, ab dem der Beschluß gefaßt wird, das Unternehmen fortzuführen;

• Sicherstellung der Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Insolvenzverfahrens bzw. der Erfüllung des (Zwangs-)Ausgleichs;

• Absicherung der Vorfinanzierung durch Banken im Zuge des neuen Reorganisationsverfahrens im Falle des Scheiterns (= Insolvenz des Unternehmens);

• Begrenzung der Ansprüche vor der Insolvenz, wenn der Arbeitnehmer keinerlei Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung setzt und auch kein schriftliches Anerkenntnis des Arbeitgebers vorliegt;

• Herausnahme von Personengruppen, für die kein Zuschlag entrichtet wird;

• Neugestaltung der Bestimmungen über die ...

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