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OGH: Untreue im Dienst
• 1. Untreue im Dienst ist ein vorsätzlicher und pflichtwidriger Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers, wobei der Vorsatz nicht nur auf das den Verstoß begründende Verhalten gerichtet sein muß, sondern auch die Richtung dieses Verstoßes - die Gefährdung der dienstlichen Interessen des Arbeitgebers - umfassen muß.
• 2. Wird durch übertriebene Darstellung von Krankheitssymptomen eine Krankschreibung erreicht, um dadurch die Freistellung für einen sonst während der Dienstzeit nicht möglichen Kursbesuch zu erlangen, so stellt sich dies schon im Hinblick auf die von einem in leitender Funktion im Betrieb tätigen Angestellten ausgehende Vorbildfunktion als grober Verstoß gegen die Interessen des Arbeitgebers dar und ist hinsichtlich der Wirkung des Vertrauensverlustes durch den Arbeitgeber jenen Fällen vergleichbar, in denen eine Krankheit vorgetäuscht wurde oder ärztliche Bescheinigungen, auf die der Arbeitgeber vertrauen durfte, erst nachträglich aufgrund übertriebener Schilderung der Beschwerden ausgestellt wurden. - (§ 122 Abs. 1 Z 3 ArbVG)
Der beklagte Arbeitnehmer, Leiter der Abteilung „Endfertigung und Vormontage" eines Unternehmens und gleichzeitig Betriebsratsobmann-Stellvertreter,...