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OGH: Präsenzdienst/Anrechnung
• Präsenz- oder Zivildienstzeiten eines Vertragsbediensteten sind gemäß § 8 APSG - soweit sich Ansprüche eines Arbeitnehmers nach der Dauer der Dienstzeit richten - auf die Dauer der Dienstzeit ungeachtet des Wortlautes des § 55 VBG anzurechnen. - (§ 8 APSG; § 55 VBG)
( 9 Ob A 85/97 h)