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Ökonomiegebot und Arzthaftung - Dargestellt an Screening-Untersuchungen
• Ökonomiegebot und Arzthaftung - Dargestellt an Screening-Untersuchungen
Marhold (ZAS 1997, 97) zeigt auf, daß der Umfang des sozialrechtlichen Krankenbehandlungsanspruches gleichzeitig den Umfang der Haftung des Arztes für ordnungsgemäße Krankenbehandlung eines sozialversicherten Patienten bestimmt. Die haftungsrechtliche Judikatur und damit zahlreiche Anwendungsfälle können daher Anschauungsmaterial für den Umfang des Krankenbehandlungsanspruches liefern. Auf diese Weise kann eine Objektivierung der ärztlichen Gutachtertätigkeit erreicht werden, da jede Ausweitung des Krankenbehandlungsanspruches eine Ausweitung der Haftung nach sich zieht. Im Fall der Screening-Untersuchungen kommt Marhold zu dem Ergebnis, daß sie ohne konkreten Krankheitsverdacht keine Krankenbehandlung i. S. d. § 133 Abs. 2 ASVG darstellen und somit keine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung auslösen. Ohne eine gesonderte Vereinbarung über ScreeningUntersuchungen wird für deren Unterlassen gegenüber einem sozialversicherten Patienten vom Arzt auch nicht gehaftet.