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OGH: Entlassung/Vertrauensunwürdigkeit
• 1. Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gemäß § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG kommt es nicht darauf an, daß der Dienstgeber tatsächlich geschädigt wurde, sondern darauf, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, daß seine Interessen und Belange durch den Angestellten gefährdet sind.
• 2. Gleicht ein Arbeitnehmer entgegen der ausdrücklichen Anordnung des Sequesters (nach deutschem Konkursrecht) seiner Dienstgeberin, Zahlungen nur auf das Sequesterkonto in Deutschland zuzulassen, das Konto bei einer österreichischen Bank, die auch seine Hausbank war, nicht etwa zwecks Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der von ihm geleiteten österreichischen Niederlassung aus, sondern um seine Reputation im Hinblick auf geplante private Geschäfte nicht zu gefährden, so ist der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt. - (§ 27 Z 1 AngG)
( 9 Ob A 20/97 z)