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ASoK 9, September 1997, Seite 290

OGH: Unfall mit Privat-PKW

Wenn der Arbeitgeber für den Unfallschaden des Arbeitnehmers gerade deshalb nach § 1014 zweiter Halbsatz ABGB einzustehen hat, weil dieser sein Fahrzeug im Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers einsetzen mußte, dann muß er ihn für das ihm übertragene Unfallrisiko nach den gleichen Grundsätzen entlasten, wie sie bei Beschädigung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten (Dienst-)Fahrzeuges gelten würden; die Grundsätze des § 2 DHG kommen daher zur Anwendung. - (§ 1014 ABGB, § 2 DHG)

„Im vorliegenden Fall wurde der Klägerin die Fahrt aufgetragen: sie holte im Auftrag der Nebenintervenientin, ihrer unmittelbaren Vorgesetzten, nämlich der Filialleiterin, die die geschiedene Gattin des Beklagten ist, auf der Heimfahrt mit ihrem PKW von der Schule des Sohnes des Beklagten Kleider ab und brachte sie zur Großmutter, wofür ein kleiner Umweg von einigen Kilometern notwendig war. Bei diesem ereignete sich ein Unfall, an dem die Klägerin ein Mitverschulden traf, weil ihr beim Einfahren in eine schlecht einsehbare und durch Lastwagen verstellte, durch eine Stoptafel abge-sicherte Querstraße ein nicht atypischer Aufmerksamkeitsfehler unterlief, der vom Berufungsgericht als leichtes Verschulden beurteilt wurde und zu einer von d...

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