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iFamZ 2, März 2007, Seite 112

Zum Thema: Obsorge der Stiefeltern für ihre Stiefkinder?

Ein Fachgespräch mit

Gerhard Hopf

Die noch junge Regierung Gusenbauer hat sich vorgenommen, einen allfälligen Reformbedarf zur Förderung der familiären Solidarität im Bereich von Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien zu ermitteln. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde darüber nachgedacht, „Stiefelternteilen“ in einem gewissen Umfang Obsorgerechte- und pflichten für ihre Stiefkinder einzuräumen. Dabei sollte es - nach Meinung mancher - unerheblich sein, ob der Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft lebt. Übernehme der Stiefelternteil (im Innenverhältnis) im Rahmen der Erziehung und Pflege des Kindes de facto elterliche Funktionen, so solle es ihm/ihr auch möglich sein, das Kind nach außen rechtlich zu vertreten (also etwa das Kind zum Arzt zu begleiten oder Auskünfte über schulische Belange zu erhalten ... ) In den - auch rechtlichen - Blick gelangt damit ein gesellschaftliches Phänomen, das diese Beachtung durchaus verdient. Legistische „Schnellschüsse“ sind hier allerdings nicht angebracht, gilt es doch, unterschiedlichste Positionen in einem oftmals sehr „fragilen“ sozialen Gefüge miteinander zu vereinen: jene der leiblichen, nunmehr getre...

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