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iFamZ 2, März 2007, Seite 95

Anrechnung eines Vorempfanges auf den Pflichtteil: Schenkung zur Investition in bestehenden Betrieb = Schenkung zum Antritt eines Gewerbes

FamZ 51/07

§ 788 ABGB

Der im Jahr 2004 verstorbene Adoptivvater schenkte seinem Adoptivsohn im Jahr 1992 einen Betrag von 1,5 Mio ATS zur Finanzierung von Investitionen in ein bereits bestehendes Unternehmen des Adoptivsohns. Strittig war nun, ob diese Schenkung ein Vorempfang im Sinne des § 788 ABGB ist.

Der OGH vertritt die Auffassung, dass zwar die Anrechnungsposten des § 788 ABGB taxativ aufgezählt sind, die Formulierung „Zuwendung zum Antritte eines Amtes, oder was immer für eines Gewerbes“ aber extensiv auszulegen ist und damit auch Schenkungen erfasst, die zur Vornahme von Investitionen in ein bereits bestehendes Unternehmen gegeben werden.

Rubrik betreut von: Wilhelm Tschugguel
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