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iFamZ 2, März 2007, Seite 72

1) Zulässigkeit von nova producta im Rekurs gegen die Genehmigung des Scheidungsvergleichs2) Nach Wegfall des Scheidungsvergleichs gesetzliche alleinige Obsorge des Vaters nach einstweiligem Obsorgeentzug der Mutter

FamZ 33/07

§ 145 Abs 1 ABGB

Wenn einem Elternteil, der mit der Obsorge für das (eheliche) Kind gemeinsam mit dem anderen betraut war, die Obsorge ganz oder teilweise entzogen ist, ist der andere Elternteil - von Gesetzes wegen, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedürfte - allein mit der Obsorge betraut. Das gilt auch bei vorläufiger Entziehung der Obsorge.

Anmerkung

Die mit dem Kind im Sprengel des BG Leoben lebenden Eltern hatten anlässlich der einvernehmlichen Scheidung die alleinige Obsorge der Mutter für den 71/2 Jahre alten Marco vereinbart. Diese Vereinbarung war in 1. Instanz genehmigt worden. Zehn Tage nach der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung hatte das Erstgericht über Antrag des Vaters in einer vorläufigen Maßnahme der Mutter die Obsorge entzogen und dem Vater übertragen, weil die Mutter die Interessen des Kindes dadurch gefährde, dass sie es ohne triftigen Grund während des laufenden Schuljahres von der Schule abmelde und durch die beabsichtigte Übersiedlung nach Wien aus seinem sozialen Umfeld reiße. Das Rekursgericht änderte infolge Rekurses des Vaters gegen die Genehmigung des Scheidungsvergleichs und Rekurses der Mutter gegen den vorläufigen Obsorgeen...

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