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Wirtschaftliches Eigentum bei Ehegatten
Wirtschaftliches Eigentum bei Ehegatten (§ 4 Abs. 1 EStG)
Eine Mitunternehmerin, die auf einem Grundstück, das im Hälfteeigentum des Ehegatten steht, auf eigene Rechnung und Gefahr mit Einverständnis ihres Ehemannes für ihre betrieblichen Zwecke ein Gebäude errichtet, ist wirtschaftliche Eigentümerin der im zivilrechtlichen Eigentum des Ehemannes stehenden Gebäudehälfte, wenn ihr bei Beendigung der Nutzung ihrem Ehegatten gegenüber ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (Änderung der Rechtsprechung durch BFH , VIII R 30/98 in BB 2002, 1949).