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SWK 9, 20. März 2003, Seite 23

Werbungskosten: Familienheimfahrten

• Familienheimfahrtenallein stehender Arbeitnehmer zum Besuch ihrer Eltern sind nicht beruflich bedingt. Aufwendungen für solche Heimfahrten können allerdings auch bei allein stehenden Arbeitnehmern als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn diese in ihrer eigenen Wohnung im Heimatort nach dem Rechten sehen. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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