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Werbungskosten: Familienheimfahrten
• Familienheimfahrtenallein stehender Arbeitnehmer zum Besuch ihrer Eltern sind nicht beruflich bedingt. Aufwendungen für solche Heimfahrten können allerdings auch bei allein stehenden Arbeitnehmern als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn diese in ihrer eigenen Wohnung im Heimatort nach dem Rechten sehen. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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