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SWK 9, 20. März 2003, Seite 2

Fremdvergleich

Fremdvergleich (§ 20 EStG)

Ein Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen ist im Rahmen des sog. Fremdvergleiches hinsichtlich seiner Hauptpflichten zu überprüfen. Wird zur Finanzierung eines solchen Kaufvertrages ein Darlehen mit einer Bank abgeschlossen, sind die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen auch dann nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, wenn der Verkäufer die Sicherheiten zur Finanzierung des Kaufs stellt (BFH , IX R 46/01 in BB 2003, 26).

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