Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fremdvergleich
Fremdvergleich (§ 20 EStG)
Ein Kaufvertrag zwischen nahen Angehörigen ist im Rahmen des sog. Fremdvergleiches hinsichtlich seiner Hauptpflichten zu überprüfen. Wird zur Finanzierung eines solchen Kaufvertrages ein Darlehen mit einer Bank abgeschlossen, sind die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen auch dann nicht in den Fremdvergleich einzubeziehen, wenn der Verkäufer die Sicherheiten zur Finanzierung des Kaufs stellt (BFH , IX R 46/01 in BB 2003, 26).