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SWK 9, 20. März 2003, Seite 24

Verfahren: Unbilligkeit

Die Frage der Beurteilung der Abgabeneinhebung als unbillig ist keine Ermessensentscheidung. Erst nach der Feststellung, dass die Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles unbillig ist, hat die Behörde Ermessen zu üben. - (§ 237 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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