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EuGH: Flughafenabgaben
• Sicherheitsbeitrag: Unterschiedliche Höhe von Flughafenabgaben nur bei tatsächlich unterschiedlichen Kosten gerechtfertigt
Urteilstenor des EuGH:
„Art. 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs steht einer von einem Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegen, durch die für den wesentlichen Teil der Flüge in andere Mitgliedstaaten eine höhere Flughafenabgabe vorgeschrieben wird als für Flüge innerhalb dieses Mitgliedstaats, sofern nicht nachgewiesen ist, dass diese Abgaben eine Vergütung für die zur Abfertigung der Passagiere erforderlichen Flughafendienstleistungen darstellen und die Kosten dieser gegenüber Passagieren mit Bestimmungsort in anderen Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen in demselben Verhältnis höher sind als die Kosten der Dienstleistungen, die zur Abfertigung der Passagiere der Inlandsflüge erforderlich sind."
( Georgios Stylianakis, Vorabentscheidungsersuchen des griechischen Monomeles Dioikitiko Protodikeio Irakleiou)
Anmerkung: Herr Stylianakis reiste mit dem Flugzeu...