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Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen
Die aktuelle Liste vom (Stand ) sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des Einkommensteuergesetzes durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion festgestellt wurde, ist auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/einkommensteuer/ erlaesse/spenden/spendenliste2002.htm zu finden.