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Pensionsrückstellung und Rückdeckung
Pensionsrückstellung und Rückdeckung (§ 8 Abs. 2 KStG)
Beträge, die eine GmbH für eine Lebensversicherung entrichtet, die sie zur Rückdeckung einer ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagten Pension abgeschlossen hat, stellen auch dann keine verdeckten Gewinnausschüttungen dar, wenn die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (BFH , I R 2/02 in BB 2003, 32).