zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2003, Seite K 4

Zustellung an Gesellschaft

Zustellung an Gesellschaft (§ 191 Abs. 2 BAO)

Ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid an diejenigen zu ergehen, die am Gegenstand der Feststellung beteiligt waren oder denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Somit entfaltet ein nach Auflösung einer solchen Personenvereinigung ergangener Feststellungsbescheid an die Gesellschaft keine Rechtswirkung. Damit ist eine Berufung gegen diesen „Nichtbescheid" zurückzuweisen ().

Daten werden geladen...