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SWK 9, 20. März 2003, Seite 26

Mehrwertsteuer: Kraftstofflieferungen bei Leasingfahrzeugen erfolgen an Leasingnehmer

Mehrwertsteuer: Kraftstofflieferungen bei Leasingfahrzeugen erfolgen an Leasingnehmer

Urteilstenor des EuGH:

„Art. 5 Abs. 1 der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vorliegt."

( Auto Lease Holland BV, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH)

Anmerkung: Ein Leasingunternehmen bietet dem Leasingnehmer an, mit ihr eine Übereinkunft über die Kraftstoffverwaltung zu treffen, wodurch er das Recht hat, im Namen und für Rechnung des Leasingunternehmens Kraftstoff zu tanken und vereinzelt Ölprodukte zu kaufen. Der Leasingnehmer zahlt seinerseits an das Leasingunternehmen monatlich vorab ein Zwölftel seiner voraussichtlichen jährlichen Kraftstoffkosten. Am Jahresende wird nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Hinzu kommt eine Gebühr für die Kraftstoffverwaltung. Beim vorliegenden Sachverhalt sieht der EuGH darin keine Kraftstofflieferung, sondern vielmehr die Finanzierung des Bezugs von Kraftstoff. Nicht das Leasingunternehmen kauft den Kraftstoff - in der Abs...

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