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SWK 9, 20. März 2003, Seite 294

Änderungen bei der Bilanzierung von Abfertigungsansprüchen

Szenarien für die Darstellung der „alten" Abfertigungsansprüche beim § 5-Gewinnermittler

Herbert Grünberger

Für die Abfertigungsansprüche gibt es neue gesetzliche Grundlagen, nämlich das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (BMVG) und die diesbezüglichen Änderungen im Einkommensteuergesetz (§ 14, § 124 b Z 66 - einschl. 68) sowie die Erweiterung der Einkommensteuerrichtlinien (. Aufgrund dieser Änderungen (dargestellt in SWK-Heft 35/36/2002, Seite S 881 ff.) ergeben sich für die Darstellung der „alten" Abfertigungsansprüche beim § 5-EStG-Gewinnermittler folgende Szenarien:

1. Es bleibt alles beim Alten. Die handelsrechtliche und steuerrechtliche Rückstellung wird weitergeführt. Das Ausmaß der Rückstellungsbildung reduziert sich auf 47,5 bzw. auf 45 %. Die Wertpapierdeckung wird schrittweise abgebaut und ist ab 2007 nicht mehr erforderlich.

2. Die Abfertigungsrückstellung wird steuerlich aufgelöst, aber handelsrechtlich weitergeführt. Aufgrund der steuerlichen Auflösung entfällt die Wertpapierdeckung. Eine Neubildung der steuerlichen Abfertigungsrückstellung ist in der Folge ausgeschlossen. Wenn in späteren Jahren ein Abfertigungsaufwand steuerlich anfällt, sei es durch Auszahlung einer Abfertigung, sei es durch eine Übertragung an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK), wi...

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