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SWK 23, 10. August 2001, Seite R 81
Glücksspielgesetz: Übertretung
• Verwaltungsübertretung nach § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz - (§ 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz), (Abweisung)
(, 0215, 0216)