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SWK 23, 10. August 2001, Seite 585

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Steuerholding-Spaltung

UmS 64/23/24/01: Das Liquidations-Anfangsvermögen (§ 19 Abs. 5 KStG 1988) umfasst aktivseitig nur Aktien und Obligationen. Die sonstigen Voraussetzungen des § 38 a Abs. 2 Z 2 UmgrStG sind erfüllt. Stellen die im Liquidations-Anfangsvermögen enthaltenen Obligationen Forderungen i. S. der vorstehenden Gesetzesbestimmung dar?

Antwort: Nach den Motiven der UmgrStG-Novelle im AbgÄG 1996 (497 BlgNR XX. GP zu § 38 a) sollten im Hinblick auf aufgetretene Anwendungsprobleme neben den Anteilen und liquiden Mitteln auch Forderungen im Liquidations-Anfangsvermögen enthalten sein können. Die Anwendungsprobleme bestanden darin, dass Forderungen, die mehr oder weniger kurz nach dem Zeitpunkt eingehen sollten, vor der Novelle nur mittels einer extensiven Interpretation als den liquiden Mitteln vergleichbar behandelt werden konnten. Obligationen, vor allem dann, wenn sie im Finanzanlagevermögen einer Holding enthalten waren, werden auch dann nicht zu den liquiden Mitteln vergleichbaren Forderungen, wenn sie in der Liquidationseröffnungsbilanz in Umlaufvermögen umgebucht werden. Es lässt sich zwar nicht leugnen, dass man unabhängig von Motiven einer Novelle den Begriff Forderungen extensiv auslegen kann, es bleibt allerdings e...

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