zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 10. August 2001, Seite R 82

GrESt: Nutzungsrecht

Ein auf 99 Jahre eingeräumtes Nutzungsrecht an einer Liegenschaft wird im Rechtsleben üblicherweise einer immerwährenden Dauer gleichgesetzt; daraus folgt aber, dass die auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften ruhenden Belastungen nicht zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne gehören. - (§ 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...