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Umsatzsteuerliche Behandlung von Finanzierungsbeiträgen aufgrund der Wohnrechtsnovelle 2000
Ergänzung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000
(BMF) - Die UStR 2000 werden im Punkt 19.2.1.2 Zeitpunkt der Leistungserbringung (Leistungsabgrenzung) um die Randzahl 2610/1 wie folgt ergänzt:
„Rz. 2610/1
Grund- und Baukostenbeiträge (Finanzierungsbeiträge), die nicht als Anzahlungen anzusehen sind (siehe Rz. 2607, 2. Pkt), sind nicht bereits im Zeitpunkt der Entrichtung, sondern erst nach Maßgabe der Verwohnung zu versteuern. Das Ausmaß der jährlichen Verwohnung richtet sich nach der aufgrund der Wohnrechtsgesetzgebung vorgesehenen jährlichen Abschreibung der Finanzierungsbeiträge.
Durch die Wohnrechtsnovelle 2000, BGBl. I Nr. 36/2000, wurde eine Änderung der jährlichen Abschreibung der Finanzierungsbeiträge nach dem WGG von 2% auf 1% vorgenommen. Weiters wurde für den Fall der Auflösung des Miet-(oder sonstigen Nutzungs-)Verhältnisses ein unbedingter Anspruch des ausscheidenden Mieters auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Finanzierungsbeiträge abzüglich Abschreibung gegenüber der Bauvereinigung geschaffen. Umsatzsteuerrechtlich ergeben sich dadurch folgende Auswirkungen:
1. NeumietenAufgrund der Wohnrechtsnovelle 2000 wurde der jährliche Abschreibungssatz für Miet-(oder sonstige Nutzungs-)Verhältnisse in Baulichkeiten, die ab bezogen word...