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Gesellschaftsteuer: freiwillige Leistungen
• Freiwillige Leistungen an eine inländische Kapitalgesellschaft unterliegen dann der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, worunter u. a. die Überlassung eines unverzinslichen Darlehens fällt; bei der Höhe der Zinsersparnis kann die Zinssituation für Kredite in Auslandswährung nicht außer Betracht bleiben. - (§ 2 Z 4 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0565)