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SWK 23, 10. August 2001, Seite R 83

Gesellschaftsteuer: freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen an eine inländische Kapitalgesellschaft unterliegen dann der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, worunter u. a. die Überlassung eines unverzinslichen Darlehens fällt; bei der Höhe der Zinsersparnis kann die Zinssituation für Kredite in Auslandswährung nicht außer Betracht bleiben. - (§ 2 Z 4 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0565)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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