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SWK 23, 10. August 2001, Seite 82

Geldwerte Vorteile

Den Wildabschüsse tätigenden Dienstnehmern (Angehörige der Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste) kommen durch die Überlassung der Trophäen geldwerte Vorteile i. S. d. § 15 EStG 1988 zu. - (§ 15 EStG 1988), (Abweisung)

(, 0008, 0009)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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