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SWK 23, 10. August 2001, Seite T 111

Das Finanzamt als Sparkasse

Der Begriff „Steuersparen" wird ab 1. Oktober 2001 eine völlig neue Bedeutung bekommen

Hat man bisher darunter das „Sich-Ersparen von Steuern" verstanden (mitunter wurden zu diesem Zwecke sogar äußerst zweifelhafte, betriebswirtschaftlich oft gar nicht nötige Investitionen getätigt, nur um dem Finanzminister ein Schnippchen zu schlagen), so kann man in Zukunft das Finanzamt zu konkurrenzlos günstigen Konditionen als Sparkasse benutzen. Während man bislang vom Fiskus (von der so genannten Negativsteuer und diversen Beihilfen abgesehen) ja nur das zurückbekommen konnte, was man vorher einmal eingezahlt hatte, so kann man in Zukunft beim Finanzamt ganz ordentlich abcashen.

Nicht nur unter Steuerinsidern ist es eine altbekannte Tatsache, dass in der Vergangenheit manche Steuerpflichtige infolge äußerst geschickten Taktierens ihrer Steuerberater die Abgabetermine der Steuererklärungen so lange wie möglich hinauszögerten, um einen möglichst späten Zahlungstermin zu erreichen. Doch nun schlägt das Imperium zurück:

Mit wird nämlich für Steuerschulden eine Verzinsung eingeführt. Schlauerweise fallen die Zinsen nur für Einkommen- und Körperschaftsteuerschulden an, was für den Fiskus den durchaus angenehmen Nebeneffekt hat, dass diese Zinsen dasselbe Schicksal tei...

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