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SWK 23, 10. August 2001, Seite 82

Getränkesteuer Wien

Bestrafung wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Wiener Getränkesteuergesetz 1992 - (§ 5 Abs. 1 Wiener Getränkesteuerverordnung 1992), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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